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   BGH, 03.12.1980 - 3 StR 419/80   

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https://dejure.org/1980,2409
BGH, 03.12.1980 - 3 StR 419/80 (https://dejure.org/1980,2409)
BGH, Entscheidung vom 03.12.1980 - 3 StR 419/80 (https://dejure.org/1980,2409)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 1980 - 3 StR 419/80 (https://dejure.org/1980,2409)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu zwei Jahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56 Abs. 2; StGB § 226
    Strafaussetzung zur Bewährung bei Körperverletzung mit Todesfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1981, 69
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat

    Auszug aus BGH, 03.12.1980 - 3 StR 419/80
    Eine auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ursprünglich vorhanden gewesene Neigung, die Vorschrift in diesem Sinne einengend auszulegen, hat sich nicht durchgesetzt (vgl. BGH, Beschluß vom 22. Oktober 1980 - 3 StR 376/80, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 03.11.1970 - 1 StR 473/70

    Besondere Umstände in der Persönlichkeit des Täters als Voraussetzung für die

    Auszug aus BGH, 03.12.1980 - 3 StR 419/80
    Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu zwei Jahren zur Bewährung aussetzen, wenn neben einer - hier gegebenen (UA S. 47) - günstigen Sozialprognose besondere Umstände in der Tat und in der Täterpersönlichkeit vorliegen, welche die Aussetzung, trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehaltes, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und den allgemeinen, vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHSt 24, 3, 5; BGH NJW 1976, 1413 Nr. 20).
  • BGH, 29.04.1976 - 4 StR 137/76

    Verstoß gegen die Grundsätze des § 56 Strafgesetzbuch (StGB) - Strafaussetzung

    Auszug aus BGH, 03.12.1980 - 3 StR 419/80
    Das Gericht kann die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr bis zu zwei Jahren zur Bewährung aussetzen, wenn neben einer - hier gegebenen (UA S. 47) - günstigen Sozialprognose besondere Umstände in der Tat und in der Täterpersönlichkeit vorliegen, welche die Aussetzung, trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehaltes, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und den allgemeinen, vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (BGHSt 24, 3, 5; BGH NJW 1976, 1413 Nr. 20).
  • BGH, 15.10.1980 - 3 StR 351/80

    Strafaussetzung - Richter - Bindung des Richters - Ermessen des Richters -

    Auszug aus BGH, 03.12.1980 - 3 StR 419/80
    Es bleibt, wie der Senat in seinem Urteil vom 15. Oktober 1980 (3 StR 351/80) hervorgehoben hat, ein Fallbereich, in dem es keine allgemein richtige Entscheidung gibt, sondern sowohl die Auffassung, besondere Umstände lägen vor, wie auch die entgegengesetzte Ansicht vertretbar sind.
  • BGH, 13.03.1984 - 5 StR 53/84

    Vorliegen von besonderen Umständen, die eine Strafaussetzung zur Bewährung

    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt dargelegt hat, muß das Revisionsgericht die Entscheidung des Tatrichters, die Freiheitsstrafe nach § 56 Abs. 2 StGB zur Bewährung auszusetzen, bis zur Grenze des Vertretbaren hinnehmen (BGH NJW 1976, 1413; 1977, 639; 1978, 599; BGH GA 1979, 313; BGH Strafverteidiger 1981, 69; 1983, 502; BGH Urteil vom 17. Januar 1984 - 1 StR 820/83 -).

    Der Tatrichter ist bei wertender Gesamtwürdigung von Täter und Tat (BGH Strafverteidiger 1981, 69) zu dem Ergebnis gelangt, daß besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB vorgelegen haben.

  • BGH, 25.03.1981 - 3 StR 61/81

    Verurteilung wegen Handels mit Betäubungsmitteln - Einsatz eines V-Mannes -

    Zur Frage der Strafaussetzung zur Bewährung in den Fällen des § 56 Abs. 2 StGB wird auf BGH, Strafverteidiger 1981, 69 und 70 hingewiesen.
  • BGH, 01.04.1981 - 2 StR 72/81

    Eingreifen eines Revisionsgerichtes in die dem Tatrichter obliegende

    Der Tatrichter hat deshalb Tat und Täterpersönlichkeit in einer Gesamtbetrachtung zu würdigen (BGHSt 29, 370 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH, Urteil vom 3. Dezember 1980 - 3 StR 419/80 - und Beschluß vom 30. Dezember 1980 - 3 StR 490/80 - sowie Urteil vom 15. Januar 1981 - 4 StR 663/80).
  • BGH, 23.08.1983 - 5 StR 88/83

    Grenzen der Vertretbarkeit für die Strafaussetzung zur Bewährung

    Die Anwendung des § 56 Abs. 2 StGB ist nicht auf seltene Ausnahmefälle beschränkt (BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH Strafverteidiger 1981, 69, 121, 337; BGH Strafverteidiger 1982, 570).
  • BGH, 09.11.1982 - 5 StR 493/82

    Zulässigkeit der Berücksichtigung der Vorgeschichte und die Folgen des

    Die Entscheidung des Schwurgerichts ist jedenfalls vertretbar (vgl. BGH GA 1978, 80; Strafverteidiger 1981, 69).
  • BGH, 19.11.1981 - 4 StR 566/81

    Strafaussetzung zur Bewährung - Besondere Umstände der Tat, die eine

    Der Tatrichter hat deshalb Tat und Täterpersönlichkeit in einer Gesamtbetrachtung zu würdigen (BGHSt 29, 370 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]; BGH, Urteile vom 3. Dezember 1980 - 3 StR 419/80 - und vom 15. Januar 1981 - 4 StR 663/80 - Beschluß vom 30. Dezember 1980 - 3 StR 490/80).
  • BGH, 27.05.1981 - 3 StR 141/81

    Anforderungen an Maß der Würdigung des Sachverhalts im Urteil - Abgrenzung

    Maßgebend ist danach, ob Umstände von besonderem Gewicht vorliegen, die eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Strafhöhe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den allgemeinen vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen (vgl. BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]/372; BGH, Urteil vom 3. Dezember 1980 - 3 StR 419/80; Beschlüsse vom 11. Dezember 1980 - 4 StR 660/80 - und vom 30. Dezember 1980 - 4 StR 683/80, in Strafverteidiger 1981, 69, 120 bis 122).
  • BGH, 30.12.1980 - 3 StR 490/80

    Sexueller Missbrauch eines Kindes - Aussetzung der Vollstreckung einer

    Innerhalb dieses Bewertungsspielraums hat der Tatrichter die Wertung, bei der es auf eine Gesamtschau von Täterpersönlichkeit und Tat ankommt (BGH. Urteil vom 3. Dezember 1980 - 3 StR 419/80), nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen.
  • BGH, 22.07.1981 - 3 StR 257/81

    Anforderungen an Strafzumessungserwägungen des Urteils hinsichtlich eines minder

    Die Begründung läßt nicht erkennen, ob die Strafkammer alle dabei in Betracht zu ziehenden Umstände erwogen hat und ob sie die in der Rechtsprechung inzwischen entwickelten Maßstäbe für eine Strafaussetzung nach § 56 Abs. 2 StGB (vgl. BGHSt 28, 370, 371; BGH, Urteil vom 3. Dezember 1980 - 3 StR 419/80) beachtet hat.
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